AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Terra Aqua | Beregnungsanlagen & Rasenservice; Kiefernstraße 3; 03051 Cottbus/OT Gallinchen, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Rothbart – im Folgenden: Terra Aqua – gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Terra Aqua und dem Auftraggeber/Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

  

Preise

  1. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach dem Angebot, den AGB, und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
  2. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.
  4. Wird vom Kunden eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat Terra Aqua Anspruch auf besondere Vergütung. Terra Aqua muss jedoch den Anspruch dem Kunden ankündigen, bevor sie mit der Ausführung der Leistung beginnt.
  5. Alle Angebotspreise gelten für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Angebotsdatum. Bei einer späteren Angebotsannahme behält sich Terra Aqua etwaige Preisänderungen vor.
  6. Bei Angebotsannahme wird eine Anzahlung i.H.v. 50% der Nettoangebotssumme erhoben.
  7. Für jegliche Tätigkeit beim Kunden vor Ort, wird grundsätzlich eine Anfahrtspauschale i.H.v. 80€ erhoben.

Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Terra Aqua behält sich vor, über Lieferungen und Leistungen mittels digital elektronischer Rechnungen abzurechnen. Der Vertragspartner stimmt der Abrechnung mittels elektronischer Rechnungen (elektronischer Rechnungsstellung) ausdrücklich zu.
  2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, selbstständig Abzüge vorzunehmen.
  3. Eine Aufrechnung der Forderungen gegen eventuelle Gegenforderungen jeglicher Art wird ausgeschlossen.
  4. Ein Zahlverzug tritt nach 5 Tagen ein. Bei Zahlverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen i.H.v. 10% der Nettosumme fällig.

Ausführung

  1. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
  2. Der Kunde hat Terra Aqua sanitäre Einrichtungen und vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.
  3. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen (Abwasser-, Gas-, Wasserleitungen, Kabel, u.a.) genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann Terra Aqua für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden, keine Haftung übernehmen.
  4. Trotz Verdichtungsmaßnahmen beim Schließen der Leitungsgräben, kann sich die Erde senken. Dieser natürliche Verdichtungsprozess kann durch Terra Aqua nicht beeinflusst werden. Seitens Terra Aqua wird kein zusätzliches Verfüllmaterial zur Verfügung gestellt.
  5. Überschüssige Erde wird in Mieten entlang der Leitungsgräben aufgesetzt. Weitertransport und ggf. Entsorgung ist nicht Bestandteil des Auftrages, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

Gewährleistung

  1. Mängelrügen gelten nur als statthaft, wenn sie innerhalb der Abnahmefristen getätigt werden.
  2. Terra Aqua muss ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden und der Auftraggeber ist zur Schadensbegrenzung verpflichtet.
  3. Aufkommende Beikräuter/Unkräuter/Ungräser nach Fertigstellung in Rasenflächen sind zu tolerieren und kein Grund zur Reklamation. Terra Aqua hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung/Reinheit gelieferter Erden.
  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lieferung und der Einbau neu gelieferter Beregnungs-/Bewässerungsanlagen in Form einer Grundeinstellung hinsichtlich der Wassermenge erfolgt, welche von unserem Kunden aufgrund der konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Geländes selbst individuell anzupassen ist. Für Leitungen unserer Kunden im Erdreich übernehmen wir keine Haftung.
  5. Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material verbauen wir grundsätzlich nicht, da die Unversehrtheit nicht beurteilt werden kann.

Abnahme

  1. Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 14 Tagen nach Fertigstellung der Leistung.
  2. Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  3. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten gegenüber Terra Aqua schriftlich geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
  2. Der Kunde darf sämtliche Unterlagen, wie bspw. Pläne, Leistungsbeschreibungen, etc. nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Terra Aqua vervielfältigen oder weitergeben.

Transportschäden

  1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellst möglich Kontakt mit uns auf.

Schlussbestimmung

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht.

Cottbus, 01.01.2023